Stand 01.02.2014
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousine, VIP-Shuttle und Oldtimern sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
§ 2 VERTRAGSSTORNIERUNG
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet Dream-Liner folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt; 99 % danach. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.
§ 3 VERMITTLUNG AN FREMDFIRMEN
Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Auftraggeber und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. Dream-Liner ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.
§ 4 RÜCKTRITT
Dream-Liner ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist Zahlung des gesamten Endpreises spätestens fällig bei Beendigung der Fahrt, zahlbar nach Erhalt des Fahrtnachweises. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet Dream-Liner dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 14% und Mahngebühren von Euro 5,00 für jede Mahnung.
§ 6 VERZÖGERUNGEN/VERLÄNGERUNGEN DER MIETZEIT
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Verzögerungen eruhen auf dem Verschulden von Dream-Liner. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern Dream-Liner der Verlängerung zustimmt.
§ 7 BEFÖRDERUNG
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist Dream-Liner oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.
§ 8 HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS / GETRÄNKE
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
Schäden durch das Verschütten von Getränken oder Lebensmitteln, Schäden durch Feuerzeuggebrauch im Fahrzeug, Kerzen oder Zigaretten und Verschmutzungen durch Erbrechen / Übelkeit sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Der Verzehr mitgebrachter Lebensmittel im Fahrzeug ist nicht gestattet.
Für entstandene Schäden berechnen wir einen pauschalen Reinigungssatz in Höhe von 350,00 Euro. Zuzüglich berechnen wir alle entstehenden Kosten für den Ausfall von Folgebuchungen.
Vor Fahrtantritt muss der Auftraggeber sich vom einwandfreien Zustand des Fahrzeugs überzeugen.
Vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Auftraggeber wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Auftraggeber abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
§ 9 HAFTUNG VON DREAM-LINER
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dream-Liner zurückzuführen.
§ 10 GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand für Verträge bzw. Aufträge von gewerblichen Auftraggebern ist 32756 Detmold.
§ 11 TEILUNWIRKSAMKEIT
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.
Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise nicht gestattet.